Vergabeverfahren ist nicht gleich Vergabeverfahren (auch wenn sie den gleichen Spielregeln unterliegen). Ohne Kenntnisse der Branche, der Charakteristika der Produkte und der zu verwendenden Terminologie kann schnell mal ein „off-label“ Use für ein Arzneimittel / ein Medizinprodukt ausgeschrieben und somit auch angegriffen werden. Einer Ausschreibung im Kreativbereich oder in anderem „Soft Law“ Branchen kann dies egal sein. Dort ist der Fokus ein anderer. Wir kennen die Produkte und Leistungen unserer Mandanten, so dass diese Hürden jedenfalls umschifft werden.
- Erstellung von Vergabeunterlagen für öffentliche Auftraggeber;
- Prüfung von Vergabeunterlagen für Bieter;
- Begleitung im elektronischen Vergabeverfahren;
- Prozessbegleitung vor den zuständigen Verwaltungsgerichten;
- Schulung von Mitarbeiter:innen in vergaberechtlichen Belangen.
Foto: CC0 – August Stauda – Wien Museum – 29975